Cannabisdrogen
 
 

 

Cannabisdrogen:
Cannabisdrogen werden aus der Hanfpflanze gewonnen, die in der Vergangenheit als vielseitige Nutzpflanze, z.B. bei der Naturfaserproduktion eine Bedeutung hatte und diese heute wieder zunehmend zurück gewinnt. Bei den aus der Hanfpflanze gewonnen Drogen kennen wir heute vorwiegend zwei Erscheinungsformen: Haschisch und Marihuana. Beim Haschisch handelt es sich, in der Regel, um ein Gemisch aus getrockneten und zermalenen Teilen der weiblichen Hanfpflanze, deren Blüttenstände, auf die Pflanze bezogen, die höchste Konzentration, des für den Cannabisrausch verantwortlichen Wirkstoffes, THC (Tetrahydrocannabinol), enthalten.

Diese Bestandteile werden in der Regel, zu festen, in Gewicht, Konsistenz, Geruch und Zusammensetzung unterschiedlichen, meist zwischen 0.5 bis 1cm starken Tafeln, gepresst. Die Farbe ist grünlich-hell- bis grünlich-dunkelbraun oder schwarz. Der Geruch ähnelt stark dem von Hopfen, mit dem die Hanfpflanze übrigens botanisch eng verwandt ist. Beim Marihuana (Im Kifferjargon oft als Gras bezeichnet), handelt es sich um die getrockneten Blütenstände der weiblichen Pflanze. Beide Drogenprodukte werden, zumeist mit Tabak vermischt, geraucht, wobei Marihuana oft auch ohne Zusatz von Tabak konsumiert wird.

Nach bisherigem Kenntnisstand, kann eine körperliche Abhängigkeit bei Cannabis nicht nachgewiesen werden.* Auch sind bislang keine Todesfälle durch Überdosierung im Zusammenhang mit Cannabis bekanntgeworden.** Cannabis wird daher als sogennante "weiche" Droge eingestuft. Der gelegentliche Konsum gilt unter Experten als relativ unproblematisch. (* Cannabis kann jedoch, gerade bei labielen Personen zu psychischer Abhängigkeit führen, also zu dem Verlangen, die Droge dauernd konsumieren zu wollen. Dieses Problem muss gerade bei der zunehmenden Zahl der jungendlichen Konsumenten beachtet werden!)(** Bei exzessivem Konsum ist hier, wenn Cannabis geraucht wird, der sehr hohe Anteil an schädlichen, zum grossen Teil krebserregenden Verbrennungsrückständen zu berrücksichtigen. Hier gibt es bei den tödlichen Lungenkrebserkrankungen, die auf diese Form des Konsums zurück zu führen sind, mit Sicherheit eine Dunkelziffer.)

Man darf also das Mißbrauchspotential und die Gesundheitsgefährdung, gerade bei übertriebenem Dauerkonsum nicht unterschätzen. Nachteilige Folgen können dabei durchaus beobachtet werden. Diese reichen von Lethargie und Antriebslosigkeit, bis hin zum möglichen Ausbruch bereits vorhandener, bis dahin aber verborgener, z.T. schwerer psychischer Erkrankungen. Diese letztere, schwerwiegende Folge ist zwar relativ selten, steigt aber im Verhältnis zur Zunahme des Konsums möglicherweise an. Sie ist letzlich aber auch als Indikator für den Gesamtanteil der psychischen Erkrankungen in unserer Gesellschaft zu interpretieren und damit als Teil eines Gesamtsyndroms, welches genau und differenziert betrachtet werden muss.

Man muss allerdings auch dem Umstand Rechnung tragen, dass eine Vielzahl von Konsumenten, genau wie das bei Alkohol und anderen Drogen der Fall ist, einen verantwortungsbewußten Umgang in ihrem Konsumverhalten zeigt. Es ist sicherlich nicht angemessen, diese Menschen zu kriminalisieren, denn es steht außer Frage, dass das Risiko-/Nutzenverhältnis beim Cannabis, trotz aller begründeter Vorsicht, im Falle eines nicht krankhaften Konsums, günstiger ausfällt, als dies bei Alkohol und Nikotin der Fall ist. Die derzeitige Rechtspraxis vermittelt sich einem Menschen mit gesundem Rechtsbewustsein daher nicht.

Darüber hinaus gewinnt Cannabis in letzter Zeit auch in der Medizin wieder zunehmend an Bedeutung, kann dort jedoch aufgrund seines Status, als "nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel", derzeit nicht in vollem Umfang genutzt werden. Ein therapeutisch sinnvolles Potential im Bereich der Krebs- und AIDS-Therapie, sowie bei der Behandlung von Glaukomen gilt jedoch als gesichert.

 


 

 
 

info@bundesbuerger.org Fragen home Inhalte Ressorts Impressum Links vorige Seite