Cannabisdrogen:
Cannabisdrogen werden aus der Hanfpflanze gewonnen, die in der Vergangenheit
als vielseitige Nutzpflanze, z.B. bei der Naturfaserproduktion eine
Bedeutung hatte und diese heute wieder zunehmend zurück gewinnt.
Bei den aus der Hanfpflanze gewonnen Drogen kennen wir heute vorwiegend
zwei Erscheinungsformen: Haschisch und Marihuana. Beim Haschisch handelt
es sich, in der Regel, um ein Gemisch aus getrockneten und zermalenen
Teilen der weiblichen Hanfpflanze, deren Blüttenstände,
auf die Pflanze bezogen, die höchste Konzentration, des für
den Cannabisrausch verantwortlichen Wirkstoffes, THC (Tetrahydrocannabinol),
enthalten.
Diese Bestandteile werden in der Regel, zu festen, in Gewicht, Konsistenz,
Geruch und Zusammensetzung unterschiedlichen, meist zwischen 0.5 bis
1cm starken Tafeln, gepresst. Die Farbe ist grünlich-hell- bis
grünlich-dunkelbraun oder schwarz. Der Geruch ähnelt stark
dem von Hopfen, mit dem die Hanfpflanze übrigens botanisch eng
verwandt ist. Beim Marihuana (Im Kifferjargon oft als Gras bezeichnet),
handelt es sich um die getrockneten Blütenstände der weiblichen
Pflanze. Beide Drogenprodukte werden, zumeist mit Tabak vermischt,
geraucht, wobei Marihuana oft auch ohne Zusatz von Tabak konsumiert
wird.
Nach
bisherigem Kenntnisstand, kann eine körperliche Abhängigkeit
bei Cannabis nicht nachgewiesen werden.* Auch sind bislang keine Todesfälle
durch Überdosierung im Zusammenhang mit Cannabis bekanntgeworden.**
Cannabis wird daher als sogennante "weiche" Droge eingestuft.
Der gelegentliche Konsum gilt unter Experten als relativ unproblematisch.
(* Cannabis kann jedoch, gerade bei labielen Personen zu psychischer
Abhängigkeit führen, also zu dem Verlangen, die Droge dauernd
konsumieren zu wollen. Dieses Problem muss gerade bei der zunehmenden
Zahl der jungendlichen Konsumenten beachtet werden!)(** Bei exzessivem
Konsum ist hier, wenn Cannabis geraucht wird, der sehr hohe Anteil
an schädlichen, zum grossen Teil krebserregenden Verbrennungsrückständen
zu berrücksichtigen. Hier gibt es bei den tödlichen Lungenkrebserkrankungen,
die auf diese Form des Konsums zurück zu führen sind, mit
Sicherheit eine Dunkelziffer.)
Man darf
also das Mißbrauchspotential und die Gesundheitsgefährdung,
gerade bei übertriebenem Dauerkonsum nicht unterschätzen.
Nachteilige Folgen können dabei durchaus beobachtet werden. Diese
reichen von Lethargie und Antriebslosigkeit, bis hin zum möglichen
Ausbruch bereits vorhandener, bis dahin aber verborgener, z.T. schwerer
psychischer Erkrankungen. Diese letztere, schwerwiegende Folge ist
zwar relativ selten, steigt aber im Verhältnis zur Zunahme des
Konsums möglicherweise an. Sie ist letzlich aber auch als Indikator
für den Gesamtanteil der psychischen Erkrankungen in unserer
Gesellschaft zu interpretieren und damit als Teil eines Gesamtsyndroms,
welches genau und differenziert betrachtet werden muss.
Man muss
allerdings auch dem Umstand Rechnung tragen, dass eine Vielzahl von
Konsumenten, genau wie das bei Alkohol und anderen Drogen der Fall
ist, einen verantwortungsbewußten Umgang in ihrem Konsumverhalten
zeigt. Es ist sicherlich nicht angemessen, diese Menschen zu kriminalisieren,
denn es steht außer Frage, dass das Risiko-/Nutzenverhältnis
beim Cannabis, trotz aller begründeter Vorsicht, im Falle eines
nicht krankhaften Konsums, günstiger ausfällt, als dies
bei Alkohol und Nikotin der Fall ist. Die derzeitige Rechtspraxis
vermittelt sich einem Menschen mit gesundem Rechtsbewustsein daher
nicht.
Darüber
hinaus gewinnt Cannabis in letzter Zeit auch in der Medizin wieder
zunehmend an Bedeutung, kann dort jedoch aufgrund seines Status, als
"nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel", derzeit
nicht in vollem Umfang genutzt werden. Ein therapeutisch sinnvolles
Potential im Bereich der Krebs- und AIDS-Therapie, sowie bei der Behandlung
von Glaukomen gilt jedoch als gesichert.